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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Premi GmbH, Pohlandstraße 30, 01309 Dresden für Interim-Management-, Beratungs- und IT-Dienstleistungen gegenüber Unternehmern.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Premi GmbH und ihren Auftraggebern (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Premi GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote von Premi GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Premi GmbH oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Umfang, Dauer und Vergütung der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

3. Leistungen

Premi GmbH erbringt Interim-Management-, Beratungs- und IT-Leistungen nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet Premi GmbH eine Dienstleistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Premi GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einzusetzen.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Premi GmbH rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung und trifft die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Entscheidungen ohne schuldhaftes Zögern. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Premi GmbH.

5. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem Einzelauftrag (Tages- oder Monatssätze bzw. Pauschale) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Übernachtungskosten werden nach Aufwand erstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

6. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit ergibt sich aus dem Einzelauftrag. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Premi GmbH verpflichtet eingesetzte Dritte entsprechend.

8. Haftung

Premi GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

Arbeitsergebnisse, die Premi GmbH im Rahmen des Auftrags erstellt, darf der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung für eigene betriebliche Zwecke zeitlich unbegrenzt nutzen. Vorbestehende Werkzeuge, Methoden und Know-how von Premi GmbH bleiben deren Eigentum.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dresden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: September 2026